ArbeitnehmerInnenschutz
Der ArbeitnehmerInnenschutz gewährleistet den Schutz des Lebens und der Gesundheit der ArbeitnehmerInnen bei ihrer beruflichen Tätigkeit.
Der ArbeitnehmerInnenschutz gewährleistet den Schutz des Lebens und der Gesundheit der ArbeitnehmerInnen bei ihrer beruflichen Tätigkeit.